Fairer Wettbewerb

beruht auf Chancengleichheit

Blick Voraus!

Nicht nur der Möbelmarkt war in der Vergangenheit massiven Veränderungen unterworfen. Aus aktueller Sicht war das jedoch nur der Anfang. Schon heute ist abzusehen, dass sich das Einkaufsverhalten und die Erwartungen der Kunden, sowie die Rahmenbedingungen weiter entscheidend verändern werden. Klimawandel, Beschaffungsmärkte, Digitalisierung, Demografischer Wandel – um nur einige der Megatrends zu nennen, die ihre Auswirkungen in viele Lebensbereiche ausdehnen werden.

Darauf gilt es sich bereits heute vorzubereiten.
Die Mitglieder des Kooperationsnetzwerks Möbelindustrie e.V. sind sich sicher, dass nur wer sich aktiv auf diese Veränderungen einstellt, dauerhaft am Markt bestehen wird. Die Mitglieder sind ebenfalls davon überzeugt, dass diese Veränderungen nur im partnerschaftlichen Dialog entlang der Lieferkette erfolgreich sein können.

Proprietäre Einzellösungen haben in einer vernetzten Welt keine Zukunft!
Deshalb suchen wir aktiv den Dialog mit den Geschäftspartnern unserer Mitglieder.

Ziele

Das Kooperationsnetzwerk Möbelindustrie e.V. hat sich zum Ziel gesetzt faire und zukunftsfähige Wettbewerbsbedingungen nach dem gesetzlichen Leitbild aufzubauen.

Wettbewerb steht für Innovationskraft!
Wettbewerb ist der Treibstoff vieler Innovationen, sofern er fair und auf Augenhöhe erfolgt. Wir setzen darauf, dass sich unter diesen Voraussetzungen die effizientesten Prozesslösungen entlang der Lieferkette durchsetzen können und letztendlich dem Endkunden zu Gute kommen.

Rechtliche Hintergründe

Horizontale Zusammenschlüsse von Unternehmen auf der gleichen Wertschöpfungsebene sind unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Horizontale Zusammenschlüsse sind Kartelle (§1 GWG), können jedoch vom Kartellverbot freigestellt werden. Beispielhaft seien zum einen die sog. Effizienzkartelle nach §2 GWG und sog. Mittelstandskartelle nach §3 GWG genannt. Die Freistellungen unterscheiden sich dabei in erster Linie in Themen, die durch die jeweiligen Zusammenschlüsse verabredet werden dürfen.

Das Kooperationsnetzwerk Möbelindustrie e.V. stellt dabei ein sog. Effizienzkartell nach §2 GWG dar und ermöglicht dadurch den Mitgliedern sich über sog. vertragliche Nebenleistungspflichten auszutauschen, zu verabreden und gegebenenfalls diese durchzusetzen. Um die Grenzen dieser Definition strikt einzuhalten, finden sämtliche Aktivitäten unter Aufsicht eines Kartellrechtsexperten und eines Beirates statt. Einkaufsverbände stellen in der Regel dagegen sog. Mittelstandskartelle dar. Mittelstandskartellen ist es zusätzlich zu den vertraglichen Nebenleistungspflichten auch erlaubt, sich mit den Hauptleistungspflichten zu beschäftigen. Immer zu beachten dabei ist aber der Grundsatz von Leistung und Gegenleistung. Dass die Entwicklungen der letzten Jahre entsprechend diesem Grundsatz an Grenzen gestoßen sind, hat Herr Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes in seiner Pressemitteilung vom 24.10.2018 klargestellt und erstmalig auf die unausgewogene, teilweise bedrohliche Situation der Möbelindustrie verwiesen.

Wenn am Ende aber Hersteller aufgrund des Konditionendrucks durch die Handelsseite langfristig nicht mehr mithalten können und aus dem Markt ausscheiden, leidet die Vielfalt, können die Preise steigen, und die Verbraucher haben das Nachsehen.
– Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes

Die Pressemitteilung können Sie unter dem folgenden Link herunterladen:

Mitgliedsunternehmen

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Folgende Dokumente können zur persönlichen Information schriftlich angefordert werden:

  • Relevante Klauseln
  • Compliance Vereinbarung
  • Pressemitteilung Bundeskartellamt

Die Unterlagen können Sie per E-Mail anfordern.

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Prospektive Möbelbranche 2022

Wettbewerbsrecht ist Mittelstandsschutz

Ausschnitte aus der Online-Veranstaltung aufgezeichnet im Europa-Saal (Köln Messe)

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Kapitel

00:00 Andreas Ruf (Begrüßung / Einführung)
08:10 Andreas Schwab (Politisches Grußwort)
26:50 Andreas Ruf (Wie Kooperationen den Mittelstand unterstützen können)
47:30 RA Markus Nessler MBA (Strategische Denkübungen für den Markenvertrieb)
1:35:30 Dr. Thorsten Käseberg (Wettbewerbsrecht ist Wirtschaftspolitik)
2:06:20 Andreas Ruf (Schlusswort)

Prospektive Möbelbranche 2021

Ausschnitte aus der Online-Veranstaltung aufgezeichnet am 1. Spetember 2021 im Konrad-Adenauer-Saal (Köln Messe)

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Kapitel

00:00 Andreas Ruf (Begrüßung)
04:25 Dr. Markus Wagemann
11:18 Michael Stiehl
18:47 Dr. Johannes B.Berentzen
25:46 Dr. Martin Ahnefeld
32:12 Andreas Ruf (Anmoderation Diskussion)
33:01 Podiumsdiskussion
39:10 Andreas Ruf (Dank an alle Beteiligten)

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